Zwangsvollstreckungsrecht :
Hier geht es um die Realisierung titulierter Ansprüche. Im Normalfall sollte der Schuldner (also derjenige, der den Anspruch zu erfüllen hat) seinen gerichtlich durch Vollstreckungsbescheid, Urteil oder einem gerichtlich geschlossenen Vergleich (dem sogenannten Titel) auferlegten Verpflichtungen freiwillig nachkommen. Wenn nicht, ist dies ein Fall für den Gerichtsvollzieher oder das Zwangsversteigerungsgericht.
Die Aussichten für den Gläubiger, seine Ansprüche durchzusetzen, sind im Allgemeinen umso größer, je größer seine Kenntnisse über die Vermögensverhältnisse des Schuldners sind. Ein schneller und gezielter Zugriff ist hier bares Geld wert.
Die Kanzlei engagiert sich sowohl für Gläubiger (also diejenigen, die Ansprüche aus dem Titel herleiten) als auch für Schuldner, die in begründeten Einzelfällen Einwände gegen die Titel erheben und sich deshalb gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wehren wollen.