Wirtschaftsrecht :
Unter das Wirtschaftsrecht fallen zum Einen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften für die Unternehmen der Volkswirtschaft. Beispielhaft seien die Gewerbe- und die Handwerksordnung genannt, aber auch die Banken- und Versicherungsaufsicht gehören hierher.
Zum Anderen stellt das Wirtschaftsrecht auch einen Oberbegriff für besondere zivilrechtliche Gebiete dar. Zu denken ist z.B. an das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Bankrecht, das Versicherungsrecht, das Transportrecht und andere spezielle Rechtsgebiete.Im praktischen Fall - z.B. bei der Gründung eines Unternehmens - ist es wichtig, die enge Verzahnung der verschiedenen öffentlich- und privatrechtlichen Rechtsvorschriften zu beachten, um die unternehmerische Zielstellung nicht zu gefährden. Eine zielorientierte Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater ist grundsätzlich empfehlenswert.