Publikationen :
Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei unterschiedlicher Vorsteuerabzugsberechtigung (BGH-Ls.) |
(28.01.2008) |
| Im Verkehrshaftpflichtprozess ist die Mehrwertsteuer, die die obsiegenden beklagten Streitgenossen (hier: Haftpflichtversicherer, Halter und Fahrer) ihrem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten schulden, von der unterlegenen Klägerseite auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn einer der Streitgenossen (hier: der Halter) vorsteuerabzugsberechtigt ist, sofern der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Haftpflichtversicherer - wie im Regelfall - im Innenverhältnis der Streitgenossen die gesamten Kosten des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu tragen hat. BGH, Beschluß vom 25. 10. 2005 - VI ZB 58/04 (OLG München) |
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