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Vermietung von Wohnraum |
(28.01.2008) |
| Der Gesetzgeber hat es den Vermietern im Beitrittsgebiet seit dem 01.04.2004 leichter gemacht, vermieteten Wohnraum zu modernisieren, zu sanieren oder auch zurück zu bauen: Mit Gesetz vom 31.03.2004 (BGBl. I/2004, 478) wurde Artikel 232 § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (>>Auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vermieter sich nicht berufen.<<) ersatzlos aufgehoben. Das Gesetz ist seit dem 01.04.2004 in Kraft. |
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