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wirtschaftliche Identität verschiedener Streitgegenstände - Streitwertaddition? |
(28.01.2008) |
Für den Streitwert ist die wirtschaftliche Identität verschiedener Streitgegenstände maßgeblich. Der 2006 entschiedenen Streitwertbeschwerde lag ein Fall zugrunde, in dem ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung neben einem Zahlungsanspruch geltend gemacht worden war. Beiden Ansprüchen lag die selbe Forderung des Gläubigers zugrunde. Das Landgericht hatte die Streitwerte beider Ansprüche addiert. Das Oberlandesgericht berichtigte diese Auffassung zu Recht und bestätigte damit seine bisherige Rechtssprechung. Thüringer Oberlandesgericht Jena 5 W 69/06 (vorhergehend LG Erfurt); so bereits 8 W 73/05 |
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