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Rechtsprechung zum Beherbergungsvertrag |
(28.01.2008) |
| Rechtsprechung zum Beherbergungsvertrag: Die angegebenen §§ beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht. Mietrecht; Hotelzimmer; Vertragsschluß; Reservierung; Mitverschulden; Hotelreservierung 1. Der Vermieter eines Hotelzimmers hat einen Anspruch auf den Mietzins, auch wenn der Mieter das Zimmer freiwillig nicht in Anspruch nimmt; § 552 S. 3 BGB findet auch auf diesen Fall Anwendung. Der Vermieter muß sich gem. § 552 S. 2 BGB den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, der bei einem Hotelzimmer mit 20 % des Mietzinses nicht unangemessen hoch erscheint. 2. Die Bitte um Reservierung eines Hotelzimmers ist in der Regel ein Angebot zum Abschluß eines Beherbergungsvertrages und keine Aufforderung an den Erklärungsempfänger, von sich aus ein Angebot abzugeben. 3. Die Vorschrift des § 254 BGB findet im Rahmen des mietvertraglichen Erfüllungsanspruchs bei Nichtinanspruchnahme reservierter Hotelzimmer grundsätzlich keine Anwendung. OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.1991 - 10 U 191/90 · NJW-RR 1991, 1143 Zuständigkeit; Beherbergungsvertrag Ein ausschließlicher Gerichtsstand nach Art. 16 Nr. 1a EuGVÜ besteht nicht, wenn der Betreiber eines Konferenzcenters der anderen Vertragspartei ein Zimmerkontingent, Konferenz- und sonstige Räume sowie Verpflegung zustellen hat. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.01.1999 - 19 U 257/97 Fundstellen · IPRax 2000, 30 · RiW 1999, 463 Dienstvertrag; Hotelreservierung; Handelsbrauch 1. Ein Hotelreservierungsvertrag begründet lediglich die Pflicht, spätestens zu Beginn der eigentlichen Belegungszeit die entsprechenden Beherbergungsverträge abzuschließen. Aus dem Hotelreservierungsvertrag ergibt sich kein Erfüllungsanspruch auf Zahlung des Beherbergungsentgeltes. 2. Es besteht zwar kein Handelsbrauch, wonach Hotelreservierungsverträge schriftlich abzuschließen sind, jedoch ist in der Bitte um Bestätigung eine Bitte um schriftliche Bestätigung zu sehen, da Hotelreservierungsverträge weitgehend schriftlich abgeschlossen werden. Die Übersendung eines Hotelprospekts ist jedenfalls keine konkludente Bestätigung. OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.10.2001 - 8 U 177/01-40 Fundstellen · RRa 2002, 84 Vertrag; Stillschweigende Annahme Enthält der schriftliche Beherbergungsvertrag, den der Hotelier an den Kunden zur Unterschrift übersendet, eine Annahmefrist, so liegt zwar bei verspäteter Rücksendung gem. § 150 I BGB ein neues Angebot vor; es kann jedoch nach der Verkehrssitte nicht erwartet werden, daß der Hotelier die Annahme dieses Angebots dem Kunden gegenüber ausdrücklich erklärt (§ 151 S. 1 1 Alt. BGB). OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.1992 - 10 U 27/92 Fundstellen · MDR 1993, 26 · ZMR 1992, 532 |
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