Arbeitsrecht :

Das Arbeitsrecht umfasst das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht.
Das sogenannte Dienstvertragsrecht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fällt unter das individuelle Arbeitsrecht.
Gegenstand des kollektiven Arbeitsrechts ist das Tarifvertragsrecht, also die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen. Letztere sind in der Regel die Gewerkschaften.
Für Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig.
Die Anwaltskanzlei bearbeitet schwerpunktmäßig Probleme des individuellen Arbeitsrechts (Kündigungsschutz, Vergütungsstreitigkeiten, Urlaubs- und Freistellungsansprüche, Mutterschutz u.a.).
Ohne hinreichenden rechtlichen Rat werden oft formelle Anforderungen oder auch die kurzen Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen übersehen - mit der Folge des Anspruchsverlustes. Aber auch die Rechtsentwicklung selbst ist - nicht zuletzt aktuell-politisch veranlasst - stark im Fluss, so dass im Zweifel auf eine rechtliche Beratung oder Vertretung nicht verzichtet werden sollte.

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